Spezial-Beratung

Neben der laufenden Steuerberatung stehen wir Ihnen auch gerne mit Rat und Tat in jenen Situationen zur Seite, die nicht alltäglich sind:

  • Rechtsformwahl – Jede Rechtsform hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Deshalb ist die Rechtform auf jede individuelle unternehmerische Situation abzustimmen. Wir beraten Sie daher gerne über die verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsformen.
  • Umgründungen – Änderungen in der Gesellschafterstruktur oder der strategischen Ausrichtung Ihres Unternehmens empfehlen oftmals auch eine Änderung rechtlichen Struktur des Unternehmens. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, steuerlich vorteilhafte Regelungen zu finden. Im komplexen Gebiet des Umgründungssteuerrechts können wir mit unserer Expertise hilfreich sein.
  • Internationales Steuerrecht – Internationale Geschäftstätigkeiten haben auch steuerliche Implikationen sowohl im Bereich der Umsatzsteuer als auch der Ertragsteuern (Doppelbesteuerungsabkommen). Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im internationalen Steuerrecht und stellen Ihnen dieses Knowhow gerne zur Verfügung.
  • Betriebs-Prüfungen – Überprüfungen der Finanzverwaltung können Sie bei entsprechender Vorbereitung und Begleitung gelassen aus sich zu kommen lassen. Wir verfügen nicht nur über dafür notwendigen rechtlichen Kenntnisse, sondern können auch die erforderlichen sozialen Fähigkeiten und Erfahrungen für Sie zur Anwendung bringen.
  • Vertretung und Verteidigung in Finanzstrafverfahren (Steuerfahndung, Finanzpolizei) - Sollte es tatsächlich zu einem Finanzstrafverfahren kommen, werden wir Ihre Interessen und Rechte bestmöglich vertreten.

Bei Fragen nehmen Sie bitte hier mit uns Kontakt auf: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!